Erstattungsfähige Ernährungsprogramme: Was die Krankenkasse zahlt

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten zertifizierte Ernährungsprogramme mit bis zu 100% der Kosten. Erfahren Sie, welche Programme qualifiziert sind und wie Sie die Erstattung beantragen.

Voraussetzungen für die Erstattung

Programme müssen nach §20 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein. Die Erstattung beträgt je nach Kasse 75–100% der Kosten, maximal 2 Kurse pro Jahr. Online-Programme werden seit 2020 von den meisten Kassen ebenfalls anerkannt.